Ab dem 01. Januar können Patienten wieder ohne Bargeld zum Arzt gehen. Die im Jahre 2004 im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführte Praxisgebühr wurde abgeschafft. Bisher wurden für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beim ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch im Quartal zehn Euro Gebühr fällig. Durch diesen Eigenanteil wollte man vermeiden, dass schon bei jeder geringfügigen Erkrankung der Arzt aufgesucht wird. Teure und unnötige Facharztbesuche sollte der Hausarzt durch gezielte Überweisungen einschränken. Die erhoffte Wirkung ist jedoch nicht eingetreten. Zwar verringerte sich die…