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Gewicht und Arbeitsplatz

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Dickere Menschen haben es in unserer Gesellschaft wirklich nicht immer leicht. Gerne werden sie gehänselt oder schief angesehen. Kann sich aber das Gewicht auch negativ auf den Arbeitsplatz auswirken? Immer wieder hört man von Fällen, in denen Mitarbeiter aufgrund ihres hohen Gewichts gekündigt wurden.

Dies ist jedoch natürlich nicht generell zulässig! Alleine aufgrund der optischen Erscheinung darf der Arbeitgeber seinem Angestellten nicht kündigen. Dies ist nur möglich, wenn ein bestimmter Gesundheitszustand oder ein entsprechendes Aussehen Teil des Arbeitsvertrags sind. Ein Model muss eben gewisse Maße haben und ein Bademeister, der so viel auf den Rippen hat, dass er keine Ertrinkenden mehr retten kann, übt seinen Job auch nicht mehr richtig aus.

Man muss also in der Lage sein, seine Tätigkeit richtig ausführen zu können. Zur Beurteilung reicht in den meisten Fällen übrigens nicht der BMI alleine aus, sondern es muss eine ärztliche Untersuchung vorliegen. Krankhaftes Übergewicht kann unter Umständen aber zu einer krankheitsbedingten Kündigung führen.

Die Lage ist hier also wirklich nicht ganz einfach. Um solche Situationen zu vermeiden, kann der Chef auch entsprechende Programme zur Gewichtsreduktion im Betrieb durchführen, wie beispielsweise ein gemeinsames Training, das Anschaffen von Trainingsgeräten oder leichte Kost in der Kantine.

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