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Kennzeichnungspflicht bei Tiefkühlobst

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Im vergangenen Jahr waren rund 11.000 Kinder und Erwachsene vor allem in Ostdeutschland an Brechdurchfall erkrankt. Am Ende fand man die Ursache: tiefgefrorene Erdbeeren aus China. Während man bei frischem Obst zumindest weiß, wo es ungefähr herkommt, gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht bei Tiefkühlobst. Dies könnte sich jedoch schon bald ändern.

An diesem Donnerstag und Freitag kommen die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern zusammen um generell das Thema Transparenz im Lebensmittelbereich zu behandeln. Dazu gehört auch eine geforderte Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Tiefkühlobst.

Weitere Themen werden wieder einmal der Umgang mit Verstößen gegen die Lebensmittel- und Hygieneordnung. So manch einer rechnet zudem damit, dass die Hygieneampel neu diskutiert wird. Mal sehen, was am Ende dabei herauskommt. Zu wissen, woher Tiefkühlobst, aber natürlich auch Gemüse kommt, wäre sicherlich ein Anfang.

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