Ein Urteil im Kleinen, das schnell auch Auswirkungen auf größere Vereine haben könnte: Die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin weist aktuell auf ein Urteil des Amtsgerichts Lingen hin, wonach ein Verein, der für das Verhalten der Zuschauer ein Strafgeld bekommen hat, dieses auf eben diese abwälzen kann. In dem konkreten Fall hatte ein Sportverein sein Stadion für das Spiel von zwei Jugendmannschaften zur Verfügung gestellt. Dabei beleidigte ein Vater heftig die Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Das Verbandssportgericht verhängte daher eine Strafe…