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Pöbelei im Fußball-Stadion – Zuschauer riskieren Strafgeld

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Fotos: Fußballstadion | px

Ein Urteil im Kleinen, das schnell auch Auswirkungen auf größere Vereine haben könnte: Die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin weist aktuell auf ein Urteil des Amtsgerichts Lingen hin, wonach ein Verein, der für das Verhalten der Zuschauer ein Strafgeld bekommen hat, dieses auf eben diese abwälzen kann.

In dem konkreten Fall hatte ein Sportverein sein Stadion für das Spiel von zwei Jugendmannschaften zur Verfügung gestellt. Dabei beleidigte ein Vater heftig die Mitglieder der gegnerischen Mannschaft.

Das Verbandssportgericht verhängte daher eine Strafe von 400 Euro für den Verein. Dieser forderte nun die Summe vom Vater zurück. Das Gericht gab dem Verein recht. Besucher hätten die allgemeinen Umgangsformen im Fußball-Stadion zu beachten und damit die Interessen des Vereins zu wahren. Dabei spielt es keine Rolle, wer mit den Verbalattacken begonnen hat, denn ein Notwehrrecht gäbe es dabei nicht.

Mal sehen, ob das Urteil Schule macht.

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