Verträge von Fitnessstudios können auf das Jahr gesehen zum Teil ganz schön ins Geld gehen. Wer dauerhaft erkrankt, der kann natürlich den Vertrag kündigen, doch so manch ein Studio macht dies seinen Mitgliedern nicht gerade leicht. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, wie man in solch einem Fall handeln sollte. Grundsätzlich besteht für dauerhaft erkrankte keine Kündigungsfrist, wenn sie aus ihrem Fitnessstudio-Vertrag ausscheiden wollen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach der entsprechenden Diagnose beim Studio eingeht. Um…
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Wird man zum Beispiel an der Haustür oder auf der Straße zu einem Vertragsabschluss überredet, so hat man das Recht diesen innerhalb einer gewissen Frist zu widerrufen, da es sich laut Gesetz um eine…