Verträge von Fitnessstudios können auf das Jahr gesehen zum Teil ganz schön ins Geld gehen. Wer dauerhaft erkrankt, der kann natürlich den Vertrag kündigen, doch so manch ein Studio macht dies seinen Mitgliedern nicht gerade leicht. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, wie man in solch einem Fall handeln sollte.
Grundsätzlich besteht für dauerhaft erkrankte keine Kündigungsfrist, wenn sie aus ihrem Fitnessstudio-Vertrag ausscheiden wollen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach der entsprechenden Diagnose beim Studio eingeht. Um auf Nummer sicher zu gehen, raten die Experten zu einer schriftlichen Kündigung, die per Einschreiben mit Rückschein verschickt wird.
Die meisten Studios verlangen in solch einem Fall natürlich einen Beweis für die dauerhafte Erkrankung. Dabei genügt es laut den Verbraucherschützern, wenn der Hausarzt einem vollständige Sportunfähigkeit attestiert. Ein ausführliches ärztliches Attest mit Details zur Erkrankung ist nicht rechtens. Zudem ist eine Kündigung natürlich nur möglich, wenn die Erkrankung dauerhaft und nicht nur vorübergehend ist.
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