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    Ernährung

    Ehrmann: BGH erklärt Werbespruch auf Fruchtquark für unzulässig

    fruehstuecksquark leinoel bowl

    Immer wieder werden wir Kunden im Supermarkt mit Werbesprüchen konfrontiert, bei denen gerne die vermeintliche Gesundheitskarte ausgespielt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun einen Werbespruch auf einem Fruchtquark für Kinder von Ehrmann für unzulässig erklärt. Konkret handelt es sich um das Produkt „Monsterbacke“, auf dessen Packung der Satz „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ zu lesen ist. Der BHG betonte in seinem Urteil, dass hier keine Irreführung für den Verbraucher vorliege, sondern lediglich gegen die EU-Verordnung über „nährwert- und…

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