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Ehrmann: BGH erklärt Werbespruch auf Fruchtquark für unzulässig

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Immer wieder werden wir Kunden im Supermarkt mit Werbesprüchen konfrontiert, bei denen gerne die vermeintliche Gesundheitskarte ausgespielt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun einen Werbespruch auf einem Fruchtquark für Kinder von Ehrmann für unzulässig erklärt.

Konkret handelt es sich um das Produkt „Monsterbacke“, auf dessen Packung der Satz „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ zu lesen ist. Der BHG betonte in seinem Urteil, dass hier keine Irreführung für den Verbraucher vorliege, sondern lediglich gegen die EU-Verordnung über „nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“ verstoßen werde. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, sich den Spruch genehmigen zu lassen, wenn dieser durch wissenschaftliche Studien bestätigt werden könne.

Der Fall wandert nun weiter zur nächsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch forderte in diesem Zusammenhang noch einmal von der Politik gegen die tägliche Täuschung der Hersteller im Bereich der Lebensmittel vorzugehen. Der Vergleich mit einem Glas Milch hinke in diesem Fall, da der Quark deutlich mehr Zucker enthalte.

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