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Urteil

    Ernährung

    Irreführende Werbung: Traubensüße statt Kristallzucker

    zucker zuckerlobby

    In der Werbung sind schönfärbende Formulierungen an der Tagesordnung, wobei die Grenze hin zur Irreführung oft fließend ist. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat sich nun damit beschäftigt, ob die Werbeaussage, dass man „Traubensüße“ statt Kristallzucker in einem Getränk verwende, rechtens ist. Geklagt hatte ein Getränkehersteller, der eines seiner Produkt auf dem Etikett mit dem Aufdruck „Ohne Kristallzuckerzusatz (sondern mit feiner, aus der Traube gewonnener Süße)“ bewarb. Der zuständige Landkreis stufte dies als irreführend ein und forderte eine Nachbesserung, gegen die der…

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    Ernährung

    BGH: Bio-Mineralwasser ist erlaubt

    Schon längst hat die Lebensmittelindustrie erkannt, dass man mit der Bezeichnung Bio ein gutes Geschäft machen kann. Auf diese Weise wird die eigentlich gute Sache mehr und mehr verwässert, was es für so manch…

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    Ernährung

    Ferrero: Etikett bei Nutella muss geändert werden

    Die Nuss-Nougat-Creme Nutella wird von dem Unternehmen Ferrero gerne als gesundes Produkt beworben, dass auch mit Freude Sportler wie die deutsche Fußball-Nationalmannschaft vor dem Training zu sich nehmen. In diesem Zusammenhang preist der Konzern…

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