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Unilever ruft Teewurst von „Du darfst“ zurück!

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Vor allem viele Frauen, die glauben ihrer Linie etwas Gutes zu tun, schwören in Deutschland auf die Produkte von „Du darfst“. Alle, die die Teewurst der Marke aus dem Hause Unilever lieben und sie vielleicht gerade im Kühlschrank liegen haben, sollten unbedingt aufpassen, denn das Unternehmen hat eine Charge aufgrund möglicher mikrobiologischer Verunreinigungen zurückgerufen!

Konkret handelt es sich um das Produkt „Du darfst feine Teewurst“. Betroffen sind die Sorten mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25. Juli 2012 und der Los-Nummer 217802 sowie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. Juli 2012 und der Los-Nummer 217755.

Unilever rät allen Kunden dazu, diese Produkte zur Sicherheit zu entsorgen. Zudem könne man die Verpackung an den Unilever Verbraucherservice (Postfach 570120 in 22770 Hamburg) schicken um dafür eine Vergütung für ein Ersatzprodukt zu erhalten. Die zuständigen Behörden seien bereits informiert.

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