Einen Verein gründen kostet in Deutschland weniger Geld als Zeit. Nötig sind sieben Mitglieder, eine Satzung, eine Gründungsversammlung und der Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht. Von der ersten Besprechung bis zum Eintrag vergehen zwei bis drei Monate, an Gebühren fallen meist 100,00 € bis 150,00 € an. Größer wird der Aufwand danach, bei Verband, Ausstattung und Vereinskleidung.
Rund 86.000 Sportvereine zählten zum 1. Januar 2025 etwa 29,3 Millionen Mitgliedschaften, laut Bestandserhebung des DOSB der höchste Wert seit 1954. Gleichzeitig sieht sich laut dem Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023–2025 mehr als jeder sechste Verein in seiner Existenz bedroht, weil Ehrenamtliche fehlen. Wenn ihr einen Verein gründen wollt, findet ihr Mitglieder deshalb schneller als Leute, die Kasse, Schriftführung und Abteilungsleitung dauerhaft übernehmen.
Verein gründen in sieben Schritten
Der Ablauf ist bundesweit gleich, und die Reihenfolge solltet ihr nicht umstellen. Wer erst die Satzung beurkunden lässt und danach mit dem Sportverband spricht, zahlt den Notar unter Umständen zweimal.
Vereinsgründung Checkliste mit allen Schritten
- Zweck festlegen und prüfen, ob er nach dem Gemeinnützigkeitsrecht förderungsfähig ist
- Rechtsform entscheiden: eingetragener oder nicht eingetragener Verein
- Mindestens sieben Gründungsmitglieder zusammenbringen
- Satzung entwerfen und mit dem zuständigen Fachverband abstimmen
- Gründungsversammlung durchführen, Vorstand wählen, Protokoll führen
- Anmeldung beim Notar beglaubigen lassen und beim Amtsgericht einreichen
- Feststellung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen, Vereinskonto eröffnen, Verbandsmitgliedschaft beantragen
Der kritische Punkt ist Schritt vier, die Abstimmung der Satzung mit dem Fachverband, weil eine Korrektur danach erneut Mitgliederversammlung, Notar und Amtsgericht kostet.
e. V. oder nicht eingetragener Verein: welche Rechtsform passt?
Nicht jede Gruppe braucht einen Registereintrag. Ein nicht eingetragener Verein entsteht formlos, sobald sich mehrere Personen auf Zweck und Satzung verständigen, und er kann gemeinnützig sein, Spenden annehmen und Beiträge erheben. Ihm fehlt die Rechtsfähigkeit, weshalb die handelnden Personen für Halle, Übungsleiter und Trikots privat haften, während der eingetragene Verein mit eigenem Vermögen einsteht.
Für den organisierten Sport ist die Entscheidung damit meist gefallen, weil Landessportbünde und Fachverbände die Eintragung voraussetzen und es ohne Verbandsmitgliedschaft keinen Spielbetrieb gibt. Wollt ihr einen Verein gründen, der an Wettkämpfen teilnimmt, Zuschüsse beantragt oder Personal beschäftigt, führt der Weg über das Vereinsregister, für eine Laufgruppe im Park wäre er übertrieben.
Zweck, Name und die Sache mit den sieben Mitgliedern
Bevor ihr einen Verein gründen könnt, braucht ihr eine Antwort darauf, was er eigentlich tun soll. Der Zweck steuert danach alles, von der Satzung über die Steuerbegünstigung bis zur Aufnahme im Verband. „Förderung des Sports“ ist ein anerkannter gemeinnütziger Zweck, und seit dem 1. Januar 2026 zählt auch der E-Sport dazu (§ 52 Abs. 2 Satz 1 AO, eingefügt durch das Steueränderungsgesetz 2025).
Für die Eintragung verlangt § 56 BGB mindestens sieben Mitglieder, die zur Gründungsversammlung erscheinen und unterschreiben. Genau sieben einzusammeln ist trotzdem riskant, denn sinkt die Zahl später unter drei, entzieht das Amtsgericht dem Verein nach § 73 BGB die Rechtsfähigkeit. Mit neun oder zehn Gründungsmitgliedern habt ihr Luft für Umzüge, Jobwechsel und stille Austritte.
Beim Namen lohnt vorab ein Blick ins Vereinsregister eures Amtsgerichts, denn er muss sich deutlich von bestehenden Vereinen am selben Ort unterscheiden. Erkennbar sportlich sollte er außerdem sein, weil Landessportbünde bei der Aufnahme darauf achten.
Wie viele Personen braucht ein Vorstand?
Ein Vorstand ist Pflicht, § 26 Abs. 1 BGB verlangt aber nur, dass es ihn überhaupt gibt. Eine Mindestgröße nennt das Gesetz nicht, und Ämter wie Kassenwart oder Schriftführer schreibt es ebenfalls nicht vor, formal genügt eine Person. Alles Weitere legt eure Satzung fest, gewählt wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung (§ 27 Abs. 1 BGB).
Praktisch wichtiger als die Zahl ist die Vertretungsregel. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, vertritt nach § 26 Abs. 2 BGB die Mehrheit den Verein, bei drei Personen also zwei gemeinsam. Soll der Vorsitzende allein unterschreiben dürfen, muss diese Einzelvertretungsbefugnis in der Satzung stehen, die die Vertretungsmacht nach § 26 Abs. 1 BGB auch gegenüber Dritten beschränken kann. Für einen jungen Sportverein reichen meist Vorsitz, Kasse und Schriftführung.
Was nach § 57 und § 58 BGB in die Vereinssatzung gehört
Die Satzung verlangt von allen Schritten die meiste Zeit. Vorlagen findet ihr überall, und trotzdem solltet ihr keine ungeprüft übernehmen, weil die Satzung die tägliche Arbeit festlegt, also wer einlädt, wer abstimmt und wer Geld freigeben darf.
Zwingend gehören nach § 57 BGB nur drei Angaben hinein, nämlich Zweck, Name und Sitz, dazu der erkennbare Wille zur Eintragung. § 58 BGB nennt weitere Punkte, die eine Vereinssatzung enthalten soll:
- Ein- und Austritt von Mitgliedern
- ob und welche Beiträge zu zahlen sind
- Bildung des Vorstands
- Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung
- Beurkundung der Beschlüsse
Auf dieser Gesetzesliste fehlt eine Betragsgrenze, bis zu der ein Vorstandsmitglied allein bestellen darf. Ohne sie landet jede Bestellung im Gremium, von zwei Sätzen Netze bis zum Erste-Hilfe-Koffer. Der Zeitaufwand für die Abstimmung übersteigt dann regelmäßig den Betrag, um den es geht. Für einen jungen Verein reicht meist eine Grenze im dreistelligen Bereich, alles darüber beschließt der Vorstand gemeinsam.
Empfehlenswert ist außerdem eine Kassenprüfung durch zwei gewählte Personen, die nicht dem Vorstand angehören. Vorgeschrieben ist sie nicht, sie erspart aber unangenehme Fragen bei der ersten Jahreshauptversammlung. Fachverbände verlangen für die Aufnahme oft bestimmte Satzungsformulierungen, etwa zur Anerkennung ihrer Ordnungen oder zur Zuständigkeit ihrer Sportgerichte, die ihr abfragen solltet, bevor die Gründungsversammlung die Satzung beschließt.
Pflichtformulierungen für die Gemeinnützigkeit nach Anlage 1 zu § 60 AO
Soll der Verein gemeinnützig sein, kommt eine zweite Anforderungsliste hinzu. Nach § 60 Abs. 1 AO muss die Satzung sämtliche Festlegungen der Mustersatzung in Anlage 1 zur AO enthalten, darunter den ausschließlich und unmittelbar verfolgten steuerbegünstigten Zweck, die Selbstlosigkeit, die Mittelbindung, das Verbot von Zuwendungen an Mitglieder und die Vermögensbindung bei Auflösung. Fehlt eine der Festlegungen, erteilt das Finanzamt keine Feststellung nach § 60a AO. Am wenigsten Nacharbeit macht es deshalb, die Formulierungen aus Anlage 1 möglichst wörtlich zu übernehmen und den Zweckparagrafen darum herum zu bauen.
Gründungsversammlung und Eintragung ins Vereinsregister
Die Gründungsversammlung ist der Abend, an dem alles beschlossen wird, und ohne saubere Niederschrift kommt ihr beim Registergericht nicht weiter. Auf der Tagesordnung stehen Satzung, Vorstandswahl und der Beschluss, die Eintragung zu beantragen, und das Protokoll nennt Ort, Datum, Anwesende und Beschlüsse im Wortlaut. Danach lässt der Vorstand die Anmeldung nach § 77 BGB notariell beglaubigen und reicht sie mit Satzung und Protokoll beim Amtsgericht ein.
Rechnet mit zwei bis acht Wochen, je nach Auslastung des Registergerichts, und mit mehr, sobald der Rechtspfleger eine Satzungsklausel beanstandet. Mit der Eintragung wird der Verein zur juristischen Person, darf das Kürzel e. V. führen und haftet ab diesem Moment mit seinem Vermögen statt der Gründer persönlich.
Wie viel kostet es, einen eigenen Verein zu gründen?
Die Ersteintragung ins Vereinsregister kostet 75,00 € Gerichtsgebühr (Nummer 13100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG), die Beglaubigung der Anmeldung 20,00 € bis 70,00 € je Vermerk (Nummer 25100). Mit kleineren Auslagen landet ihr meist bei 100,00 € bis 150,00 €, und weil viele Bundesländer gemeinnützige Vereine von den Gerichtskosten befreien, die Notargebühr davon aber unberührt bleibt, lohnt vorher eine Frage beim Amtsgericht.
Deutlich größer sind die laufenden Posten des ersten Jahres, also Miete für die Sportstätte, Sportgeräte, Verbandsbeiträge und die erste Vereinskleidung. Für alle, die einen Sportverein gründen und im ersten Jahr wirklich trainieren wollen, liegen die Startkosten damit eher im vierstelligen Bereich als bei den 150,00 € für Notar und Gericht.
Was sich 2026 bei Gemeinnützigkeit und Steuern geändert hat
Sobald der Verein gemeinnützig arbeiten soll, kommt das Finanzamt ins Spiel. Die Steuerbegünstigung beantragt ihr nach der Eintragung, das Amt prüft die Satzung und erteilt einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO. Erst damit dürft ihr Spendenquittungen ausstellen, und erst damit erkennen viele Landessportbünde euch an.
Zum 1. Januar 2026 hat das Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) mehrere Werte angehoben, die viele Ratgeber im Netz noch mit den alten Zahlen führen:
- Übungsleiterpauschale: von 3.000,00 € auf 3.300,00 € pro Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG), womit ihr Übungsleiter steuer- und sozialabgabenfrei entschädigen könnt.
- Ehrenamtspauschale: von 840,00 € auf 960,00 € pro Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG), etwa für Vorstandsarbeit oder Platzwart.
- Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: von 45.000,00 € auf 50.000,00 € Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (§ 64 Abs. 3 AO). Bleiben Sommerfest, Vereinsgaststätte und Trikotwerbung darunter, fallen keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an.
- Zeitnahe Mittelverwendung: Die Pflicht entfällt bis 100.000,00 € Gesamteinnahmen im Jahr (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO), kleine Vereine dürfen also ansparen.
Für den Vorstand ist außerdem die Haftungsgrenze wichtig. Ehrenamtliche Organmitglieder haften nach §§ 31a, 31b BGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern sie unentgeltlich arbeiten oder ihre Vergütung 3.300,00 € nicht übersteigt. Trotz aller Erleichterungen braucht der Verein eine Buchhaltung mit vier getrennten Bereichen, nämlich ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, weil sich sonst nicht belegen lässt, welche Einnahmen steuerfrei bleiben.
Vereinskonto, Beiträge und die erste Finanzplanung
Ein eigenes Konto ist Pflicht, sobald Geld fließt, denn private Konten für Vereinsgeld machen die Trennung der vier Bereiche unmöglich. Banken verlangen meist Vereinsregisterauszug, Satzung und die Ausweise der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, und die Kontoführungsgebühren lohnen einen Vergleich.
Die Beitragskalkulation gehört in die ersten Wochen, wenn ihr einen Verein gründen wollt. Rechnet von den Fixkosten nach unten, also von Verbandsbeiträgen pro Mitglied, Nutzungsgebühr, Versicherung und Rücklage für Geräteersatz. Kostet die Halle 1.200,00 € Jahresmiete, sind bei 30 Mitgliedern allein dafür 40,00 € pro Kopf und Jahr fällig.
Sportförderung und Sponsoring tragen die Anfangsjahre mit, brauchen aber Vorlauf, weil kommunale Zuschüsse zu festen Fristen vergeben werden, oft im Herbst für das Folgejahr, sodass eine verpasste Frist den Verein zwölf Monate zurückwirft. Sponsoren wiederum wollen sehen, wo ihr Logo erscheint, und bestimmen damit die Ausstattung mit.
Sportverein gründen: der Weg in Landessportbund und Fachverband
An dieser Stelle trennt sich der Sportverein von jeder anderen Vereinsgründung, denn eingetragen und gemeinnützig zu sein reicht für Wettkampfsport nicht. Die Aufnahme in den Landessportbund beantragt ihr meist über den Kreis- oder Stadtsportbund und legt dem Antrag Satzung, Gründungsprotokoll, Vereinsregisterauszug, den Gemeinnützigkeitsnachweis und den Erhebungsbogen des Landessportbunds bei. Danach folgt die Mitgliedschaft im Landesfachverband, ohne die es keine Startberechtigung gibt.
Das hat Folgen für den Zeitplan, weil die Sportversicherung des Landessportbunds erst mit Beginn der Mitgliedschaft greift und jedes Training davor ohne diesen Schutz läuft. Der Verband liest außerdem die Satzung mit, und passt eine Formulierung nicht zu seinen Aufnahmebedingungen, folgt eine Satzungsänderung mit Notar und Amtsgericht. Für alle, die einen Verein gründen, ist der Landessportbund trotzdem mehr als eine Kostenstelle, denn über ihn laufen Zuschüsse, Lehrgänge für Übungsleiter und die Beratung zu Vereinsrecht.
Ausstattung Sportverein: was im ersten Jahr wirklich gebraucht wird
Vor der ersten Bestellung steht eine Bedarfsprüfung, weil Sportart, Mitgliederzahl und Leistungsniveau die Mengen bestimmen. Der größte Posten ist die Sportstätte, weil kommunale Hallen- und Platzzeiten meist jährlich und mit langem Vorlauf vergeben werden, und laut Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023–2025 nennen 19 % der Sportvereine den Zustand ihrer Sportstätten als großes Problem.
Bei Sportgeräten und Verbrauchsmaterial entscheidet, was im Training täglich gebraucht wird und was erst zum ersten Wettkampf nötig ist, denn Bälle, Netze, Matten, Markierungen und Zeitmessung müssen nicht in derselben Woche angeschafft werden. Solange die Beitragseinnahmen klein sind, sind gebrauchte Geräte aus Vereinsauflösungen eine ernsthafte Option. Weniger sichtbar, aber genauso nötig sind Erste-Hilfe-Material, ein Defibrillator, sobald der Verein eine eigene Sportstätte betreibt, und eine Vereinssoftware für Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug und Datenschutz, die genau die Ehrenamtsstunden spart, die den Vereinen ohnehin fehlen.
Die Vereinskleidung, also Trikots, Trainingsjacken und Poloshirts für Funktionäre, wird gern nach hinten geschoben, obwohl sie nach außen am stärksten wirkt. Bei größeren Anschaffungen lohnt es davor, erst die Förderung zu prüfen, weil Zuschüsse von Kommune, Landessportbund, Fachverband oder Stiftungen fast immer voraussetzen, dass die Rechnung noch nicht bezahlt ist.
Vereinskleidung: worauf es bei der ersten Bestellung ankommt
Einheitliche Kleidung ist für einen neuen Verein mehr als Optik, denn sie macht die Gruppe bei Wettkämpfen erkennbar und liefert die Fläche für Sponsorenlogos. Bei Neumitgliedern kommt die Frage nach dem Trikot meist noch vor der ersten Trainingseinheit. Gerade wenn ihr einen Verein gründen wollt, fällt diese Bestellung in die Phase mit dem dünnsten Budget.
Die Menge entscheidet als Erstes, denn Anbieter für Textilveredelung arbeiten mit Mindestmengen, die selten zu einer Gruppe von sieben oder acht Leuten passen. Bei Stickerei Stoiber etwa beginnt die Mindestmenge für individuelle Vereinskleidung für Sportvereine nach Angaben des Anbieters bei 15 Stück je Veredelung und Logogröße, wobei Artikel, Farben und Größen frei kombinierbar bleiben. T-Shirts, Poloshirts und Jacken lassen sich damit zu einer Bestellung bündeln, statt jede Kategorie einzeln auf eine Mindestmenge zu bringen.
Welche Veredelungsart passt, hängt von Motiv und Kleidungsstück ab. Große Rückenmotive, Startnummern und detailreiche Sponsorengrafiken kommen im Textildruck besser zur Geltung, während bei Poloshirts, Jacken und Hemden die Bestickung länger hält, weil der Faden saubere Konturen erzeugt und nicht reißen kann. Maschinenstickerei erlaubt mehrfarbige Motive, sodass ein Vereinswappen mit Schriftzug ohne Vereinfachung umsetzbar ist.
Übersehen wird oft die Nachbestellbarkeit. Kommen im dritten Jahr 15 Mitglieder dazu, sollen deren Trikots aussehen wie die alten, deshalb klärt vorab, ob der Anbieter Logodaten, Farbwerte und Platzierungen dauerhaft hinterlegt. Hilfreich sind außerdem ein Freigabe-Muster vor der Serienproduktion und ein Größenlauf, der bei Jugendarbeit auch Kindergrößen abdeckt.
Vor der Bestellung lohnt ein Blick auf die Nebenkosten, weil Logoumsetzung, Versand und Einzelverpackung bei manchen Anbietern im Artikelpreis stecken und bei anderen zusätzlich berechnet werden. Bei Stickerei Stoiber sind sie nach Angaben des Anbieters enthalten, bei 15 bis 30 Stück kommt eine Servicegebühr von 10,00 € pro Auftrag hinzu, die ab 30 Stück entfällt. Lasst euch Preise, Nebenkosten und Lieferzeit vor der Freigabe schriftlich bestätigen, dann weiß die Kasse vor der Bestellung, was auf sie zukommt.
Häufige Fragen zur Vereinsgründung
Was bringt es, einen Verein zu gründen?
Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und kann Verträge schließen, Hallenzeiten mieten und Konten führen, ohne dass Einzelpersonen privat haften. Steuerbegünstigungen, Spendenquittungen, öffentliche Zuschüsse und die Aufnahme in Sportverbände hängen ebenfalls an dieser Rechtsform. Der Aufwand lohnt sich deshalb dort, wo Geld, Verträge und Wettkämpfe im Spiel sind, während eine Freizeitgruppe ohne Kasse und ohne Wettkampf gut ohne Registereintrag zurechtkommt.
Ist es schwierig, einen Verein zu gründen?
Rechtlich ist die Gründung überschaubar, weil sieben Mitglieder, eine Satzung und ein Notartermin schnell zusammenkommen. Schwieriger wird der Dauerbetrieb, weil Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug, Jahresabschluss und Verbandsmeldungen jede Woche Zeit kosten und dauerhaft Menschen brauchen, die sie übernehmen.
Wie viel Steuern zahlt ein Verein?
Auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse zahlt ein gemeinnütziger Verein nichts. Steuerpflichtig wird allein der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, also Bewirtung, Werbung oder Verkauf, und das erst oberhalb von 50.000,00 € Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer im Jahr. Für Verpflegung gilt umsatzsteuerlich der ermäßigte Satz von 7 %, für Getränke der Regelsatz.
Was bringt es, einen Verein zu gründen?
Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und kann Verträge schließen, Hallenzeiten mieten und Konten führen, ohne dass Einzelpersonen privat haften. Steuerbegünstigungen, Spendenquittungen, öffentliche Zuschüsse und die Aufnahme in Sportverbände hängen ebenfalls an dieser Rechtsform. Der Aufwand lohnt sich deshalb dort, wo Geld, Verträge und Wettkämpfe im Spiel sind, während eine Freizeitgruppe ohne Kasse und ohne Wettkampf gut ohne Registereintrag zurechtkommt.
H3: Ist es schwierig, einen Verein zu gründen?
Rechtlich ist die Gründung überschaubar, weil sieben Mitglieder, eine Satzung und ein Notartermin schnell zusammenkommen. Schwieriger wird der Dauerbetrieb, weil Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug, Jahresabschluss und Verbandsmeldungen jede Woche Zeit kosten und dauerhaft Menschen brauchen, die sie übernehmen.
H3: Wie viel Steuern zahlt ein Verein?
Auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse zahlt ein gemeinnütziger Verein nichts. Steuerpflichtig wird allein der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, also Bewirtung, Werbung oder Verkauf, und das erst oberhalb von 50.000,00 € Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer im Jahr. Für Verpflegung gilt umsatzsteuerlich der ermäßigte Satz von 7 %, für Getränke der Regelsatz.
H3: Wie lange dauert eine Vereinsgründung?
Wollt ihr einen Verein gründen, vergehen von der ersten Besprechung bis zum Registereintrag zwei bis drei Monate, wovon das Registergericht mit zwei bis acht Wochen den größten Teil braucht. Verbandsaufnahme und Erstausstattung ziehen sich häufig über die erste Saison, weshalb ihr für einen Start im September im Frühsommer anfangen solltet.
H2: Was in den ersten Wochen nach der Gründung zählt
Unterschätzt wird fast immer das erste Betriebsjahr. Die Gründung selbst dauert zwei bis drei Monate und kostet 100,00 € bis 150,00 €, ob aus sieben Unterschriften aber ein Verein wird, der in fünf Jahren noch trainiert, entscheiden Verband, Sportstätte und Ausstattung. Für die nächsten Wochen bringt ihr am besten die Gründungsmitglieder auf neun oder zehn, richtet die Satzung an Anlage 1 zu § 60 AO aus und sondiert Hallenzeiten beim Sportamt.
Stand der Angaben ist August 2026, Gebühren, Pauschalen und Freigrenzen sind anhand der Gesetzestexte geprüft. Der Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung, deshalb solltet ihr bei Satzung, Gemeinnützigkeit und Haftung den Fachverband, das Finanzamt oder einen Fachanwalt einbeziehen.














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