Im Jahr 2012 ging ein Aufschrei durch die Medien, denn der Sportartikelhersteller adidas untersagte seinen Vertragshändlern den Verkauf der adidas-Produkte über große Marktplätze wie ebay oder Amazon. Das Kartellamt äußerte dazu „schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken“ und zwang nun adidas zum Umdenken. Vertragshändler dürfen nun also Produkte des Unternehmens wieder über ebay oder Amazon anbieten. Auch Plattformen wie Rakuten oder Yatego sind wieder erlaubt. Das Kartellamt sagte dazu, dass Hersteller natürlich gewisse Qualitätsanforderungen bei der Platzierung und dem Verkauf ihrer Produkte stellen…