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Neue europäische CBD-Gesetzgebung

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Der Markt für CBD-Produkte ist ein Wachstumsmarkt. In diesen investieren zunehmend mehr europäische Hersteller und Händler. Der Grund: Mit der Legalisierung von Cannabidiol wurde Europa zum Absatz-El Dorado für CBD-Produkte verschiedener Art. Doch ganz so freizügig, wie zu Beginn der Legalisierung, ist man inzwischen nicht mehr in allen Ländern Europas. Durch neue Gesetze gehen einige EU-Staaten mit CBD-Herstellung und dem Handel restriktiver um.

Die Lage in Europa

Grundsätzlich darf man legal CBD-Blüten günstig online kaufen in fast allen europäischen Staaten. CBD-Präparate gelten derzeit als Nahrungsergänzung oder „Novel Food“-Produkte. Beide unterlagen bisher keinen Einschränkungen. Trotz des Wachstums des CBD-Marktes in allen europäischen Ländern können dennoch nicht mehr alle Europäer gleichermaßen von frei verkäuflichen CBD-Produkten profitieren. Legal sind im Allgemeinen CBD-Produkte, die weniger als 0,2 Prozent des berauschenden Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. 

Dieser gesetzliche Grenzwert kann aber in einigen europäischen Ländern höher oder niedriger ausfallen. Luxemburg und Österreich erlauben beispielsweise den Verkauf von CBD-Produkten mit bis zu 0,3 Prozent. Die Schweiz hingegen gestattet einen THC-Gehalt von 1,0 Prozent. Frankreich erklärt nur CBD-Produkte mit CBD-Isolat und 0,0 Prozent THC-Gehalt als legal. Als illegal wird CBD in der Slowakei oder Litauen angesehen. Urlauber sollten sich also tunlichst vor unangenehmen Erfahrungen mit CBD-Öl über die landeseigenen Regelungen informieren.

Derzeit gilt laut einer Leitlinie der „Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit“ (EFSA), dass alle CBD-Produkte eine Zulassung als „Novel Food“ von nationalen Lebensmittelbehörden erhalten müssen. Obwohl das keine verbindliche Leitlinie darstellte, änderten einige der EU-Mitgliedsstaaten ihre Gesetze zur Herstellung und zum Handel mit CBD.

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Was ist Hanf, was gilt als Marihuana?

Alle Cannabis Sativa-Produkte, die einen THC-Gehalt von mehr als 0,2 Prozent haben, gelten als Marihuana. Sie sind somit illegal. Das gilt unabhängig von der Höhe des nutzbaren CBD-Gehalts. Als Industriehanf gilt nur eine „Cannabis sativa“-Hanf Pflanze, die weniger als 0,2 Prozent THC enthält. Nur diese ist in Europa legal. Doch mittlerweile sind länderspezifische Regelungen zum Thema CBD-Legalität zu beachten. Es wird nicht mehr überall so locker gehandhabt, wie zu Beginn.

Belgien handhabte den Verkauf von CBD-Produkten bisher relativ lax. CBD konnte rezeptfrei und legal in Online-Shops, Head-Shops, Apotheken oder Drogerien verkauft werden. Seit April 2019 sind jedoch CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt, der geringer als 0,2 Prozent ist, als Tabakerzeugnisse anzusehen. Sie werden entsprechend besteuert. CBD-Öl, CBD-Tabletten oder CBD-haltige Salben können nur noch gegen Rezept in Apotheken gekauft werden.

In Deutschland kann jeder weiterhin sämtliche CBD-Produkte mit weniger als 0,2 Prozent THC rezeptfrei kaufen. Sie dürfen nur nicht mit einem Heilversprechen versehen werden. Für höher dosierte medizinische CBD-Präparate mit oder ohne erhöhten THC-Gehalt wird jedoch ein ärztliches Rezept benötigt.

In Frankreich darf Industriehanf mit weniger als 0,2 Prozent THC-Gehalt legal angebaut werden. Doch alle CBD-Produkte dürfen seit neuestem keinerlei THC mehr enthalten. Im Klartext bedeutet das, dass nur noch hochreines CBD-Isolat zur Herstellung solcher Präparate verwendet werden darf. Vollspektrum-CBD darf hingegen nicht legal gehandelt werden.

Großbritannien sieht reines CBD nicht als Betäubungsmittel an. Alle CBD-Produkte, die aus CBD-Isolaten bestehen, sind legal erhältlich. Der Anbau von Industriehanf mit weniger als 0,2 Prozent THC ist legal gestattet. CBD-Produkte mit mehr als einem Milligramm THC dürfen jedoch nicht an Endverbraucher abgegeben werden. Dafür darf aber rezeptpflichtiges medizinisches CBD einen THC-Gehalt aufweisen.

In Italien wurden 2019 die Gesetze geändert. Zwar darf Industriehanf mit weniger als 0,2 THC-Prozenten noch legal angebaut werden. Bisher wurden auch CBD-Produkte mit bis zu 0,6 Prozent THC-Gehalt toleriert. Inzwischen dürfen CBD-Öl, CBD-Blüten oder -blätter aber nicht mehr verkauft werden.

Warum dieser Paradigmenwechsel?

In Europa steigt die Popularität von CBD. Das große Interesse an solchen Produkten geht quer durch alle Bevölkerungskreise. Dem steht eine eher schleppende Marktentwicklung gegenüber. Diese führt aufgrund neuer und unterschiedlich gehandhabter Gesetze zu verschiedenen Problemen. 

Die neue EU-Leitlinie, der zufolge alle Hanfextrakte inzwischen als „Novel-Food“ gelten sollen, veränderte einiges. Als Lebensmittel gelten fortan nur noch Produkte, die aus Hanfsamen hergestellt werden. Damit wurde alles, was aus Hanf Blüten und -blättern hergestellt wird, in eine rechtliche Grauzone verschoben. Prompt lehnte die „European Industrial Hemp Association“ (EIHA) den Bescheid – der eigentlich nichts als eine unverbindliche Empfehlung der EU-Kommission an die EU-Mitgliedstaaten war – ab. 

Die EIHA erklärte die neuen Regeln als überflüssig. Sie seien zudem inhaltlich unlogisch und würden viele EU-Staaten veranlassen, nun „unverhältnismäßige und ungerechtfertigte“ Gesetze zu erlassen. Tatsächlich erwachsen aus der Empfehlung Probleme für die nationalen CBD-Hersteller und -händler. Novel Food unterliegt nämlich anderen Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren als Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel.

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Ist CBD ein Betäubungsmittel – oder doch nicht?

Laut einer Kommissionsentscheidung vom Juli 2020 sollte aus Hanfblüten hergestelltes CBD nun als Betäubungsmittel gelten. Nach diversen Monaten Verspätung wurde die dem CBD zugeschriebene „narkotische Wirkung“ aber wieder verworfen. Seltsamerweise hatte die UNO genau an dem Tag beschlossen, Cannabis und Cannabis-Harz aus einer seit 1961 geltenden List zu entfernen, die der „Single Convention on Narcotic Drugs“ entstammte.

Anschließend erging ein Urteil des „Europäischen Gerichtshofs“ (EuGH). Daraufhin bestätigte die „Europäische Kommission“ vorläufig, CBD sei kein Betäubungsmittel. Das Genehmigungsverfahren für „Novel Food“ sollte nun erneut aufgenommen werden. Das EuGH-Urteil besagt, dass EU-Mitgliedstaaten die CBD-Vermarktung nicht verbieten müssen, wenn das CBD in einem anderen EU-Staat legal hergestellt worden ist. 

Italien entschied schon vor diesem Bescheid, seine bereits in Arbeit befindlichen Gesetzesvorhaben zurückzuziehen. Noch vor dem Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde diese abgewiesen.

Der Anlass für den Paradigmenwechsel

Im französischen Marseille wurden noch 2018 zwei Unternehmer vom Strafgericht zu Freiheitsstrafen und einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie ein in der Tschechei hergestelltes CBD-Öl verwendet hatten. 

Das französische Berufungsgericht stellte damals fest, dass die französischen Vorschriften nicht mit den CBD betreffenden EU-Vorschriften übereinstimmten. Der Fall landete beim „Europäischen Gerichtshof“. Dieser hob den Strafbefehl aus Marseille auf. Damit leitete er zahlreiche Änderungen in der EU-Gesetzgebung ein. Derzeit ist die Schweiz für Hanfzüchter, CBD-Produzenten und Händler attraktiver als alle anderen EU-Länder. 

Die Grenze, die eine Hanfpflanze dem Betäubungsmittelkontrolle Gesetz unterstellt, liegt dort inzwischen bei einem Prozent THC. Das entspricht dem natürlichen THC-Gehalt von Hanfpflanzen vom Chemotyp 3. Als Folge wurde die Produktion von CBD in der Schweiz vereinfacht. Auch die Herstellungs-Kosten konnten so gesenkt werden. In den Niederlanden wird CBD derzeit als „weiche“ Droge toleriert. Doch die Herstellung von CBD-Öl ist weiterhin nicht erlaubt.

Auch Schweden wird sich an neuen EU-Rechtsvorschriften orientieren müssen. Der Oberste Gerichtshof in Schweden stellte fest, dass CBD-Öl mit geringen THC-Gehalten als Betäubungsmittel bewertet werden müsse. Der Antrag der „Schwedischen Agentur für Medizinprodukte“, wenigstens die oral verabreichbaren oder inhalatorischen CBD-Produkte den derzeit geltenden pharmazeutischen Gesetzen anzugleichen, wurde abgeschmettert. Industriehanf ist aber weiterhin legal. Die Produkte daraus sind es jedoch nicht. Unternehmen, die CBD-Öl als Nahrungsergänzungsmittel angeboten hatten, mussten das unterlassen.

Einheitlichkeit in der EU sieht anders aus. Immerhin dürfen die Kosmetikhersteller nun ganz legal natürlich gewonnenes CBD verwenden. Das verdanken sie einem Eintrag, den die „Europäische Kommission“ 2021 in ihrer „CosIng“-Basis vornahm. Dieses Dokument enthält Informationen über kosmetische Substanzen bzw. deren jeweilige Bestandteile.

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