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Besuch im Fitnessstudio trotz Krankschreibung?

26. April 2012
cc by geograph/ Paul Gillett

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Wer sich krankschreiben lässt, der muss nicht unbedingt die ganze Zeit das Bett hüten. Natürlich sollte man in dieser Zeit an keinem Triathlon teilnehmen, jedoch ein Besuch im Fitnessstudio muss kein Hinweis sein, dass man seine Krankheit nur vorgetäuscht hat. Dies geht aus einem Urteil des Landesgerichts Köln hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

In dem konkreten Fall gab es immer wieder Ärger zwischen einem Kfz-Prüfingenieur und dessen Chef. Der Mann, der heute gekündigt ist, hatte gegen Ende seines Arbeitsverhältnisses sich gegen Vorlage eines ärztlichen Attests einen Monat lang krankschreiben lassen. In dieser Zeit wurde er jedoch in einem Fitnessstudio gesehen, was dazu führte, dass sein Arbeitgeber ihm kein Gehalt zahlte.

Am Ende gaben die Richter jedoch dem Arbeitnehmer Recht. Dieser beteuerte, dass er an einem grippalen Infekt gelitten habe und im Fitnessstudio nur leichte Übungen gegen Nackenverspannungen gemacht habe. Die Richter sahen dies ebenso und sahen vor allem in dem ärztlichen Attest einen hohen Beweis.

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Urteil: Aufgrund von Krankheit Fitnessstudio kündigen

17. Mai 2011
cc by flickr/ hotelcasavelas2

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In den meisten Verträgen für ein Fitnessstudio ist eine Krankheit ein Grund um vorzeitig zu kündigen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Dieburg, auf das die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinweist, dürfen die Studios dabei keine überzogenen Forderungen an die Kunden stellen.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der aufgrund eines Rückenleidens und einer Sehnenentzündung im Fuß den Vertrag für sein Fitnessstudio vorzeitig kündigte. Der Betreiber verlangte dafür Beweise, woraufhin der Mann die Bescheinigung eines Rheumatologen einreichte. Diese reichte dem Betreiber jedoch nicht aus, so wie auch eine weitere ärztliche Bescheinigung.

Er forderte die Zahlung der noch fälligen Beiträge in Höhe von über 790 Euro und zog daraufhin vor Gericht. Die Richter gaben jedoch dem Kunden Recht. In dem Vertrag stehe nicht, welche Belege der Kunde einzureichen habe. Somit läge es im Ermessen des Betreibers zu entscheiden, welche Belege geeignet seien und welche nicht, was natürlich nicht der Fall sein darf. Eine Klausel im Vertrag, nach der man eine Krankheit mit „glaubhaften Belegen“ nachweisen muss, ist demnach rechtswidrig.

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