Wenn ein Diabetiker aufgrund von Unterzuckerung mehrfach Unfälle im Straßenverkehr verursacht, darf die Behörde diesem den Führerschein wegnehmen. Dies urteilte vor kurzem das Verwaltungsgericht Mainz.
Im konkreten Fall ging es um einen Diabetiker, der wegen des abfallenden Zuckerspiegels im Blut auf einmal auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Zunächst streifte er bei einer Baustelle eine Betonwand, fuhr in Schlangenlinien weiter, geriet ins Schleudern und blieb schließlich quer auf der Fahrbahn stehen. Nur durch viel Glück ist nicht noch mehr passiert.
Da der Mann schon häufiger aufgrund von Unterzuckerung Unfälle verursacht hatte, nahm die Behörde ihm den Führerschein ab. Er zog daraufhin vor Gericht, verlor jedoch.
Die Richter entschieden, dass er momentan nicht in der Verfassung sei ein Fahrzeug zu führen. Jeder Diabetiker sei dazu verpflichtet vor dem Fahren eines Auto den Blutzuckerspiegel zu messen. Das Handeln der Behörde sei hierbei rechtens.
Eine Chance bleibt dem Kläger jetzt noch wieder an seinen Führerschein zu kommen: Er muss zu einer Diabetikerschulung und regelmäßig stabile Werte beim Blutzucker dokumentieren.
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