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Fitnessstudio: Vertragskündigung aus wichtigem Grund

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Fotos: TRX

Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio ist in der Regel schnell geschlossen. So manch einer hat später jedoch Probleme, den Vertrag gemäß seiner aktuellen Situation wieder zu kündigen. So finden Experten immer wieder heraus, dass es viele Studios in Deutschland gibt, die mit zu langen Kündigungsfristen oder Ähnlichem arbeiten. Inzwischen gibt es dazu jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Generell kann man sagen, dass unbefristete Verträge innerhalb von einem bis drei Monaten zu kündigen sein müssen. Längere Fristen sind unwirksam. Hat man jedoch einen wichtigen Grund zu kündigen, kann man dies jederzeit tun.

Zu solchen wichtigen Gründen zählen zum Beispiel eine Krankheit, die man per Attest nachweisen kann, oder ein Wechsel des Wohnorts, der das Fitnessstudio in eine zu große Entfernung rücken lässt. Wenn man zur Bundeswehr geht, ist eine Kündigung genauso möglich, wie wenn der Betreiber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Dies wäre zum Beispiel das ersatzlose Streichen von Kursen. Eine Schwangerschaft gilt ebenfalls als Grund, wobei hier auch einfach das Ruhen des Vertrags möglich ist.

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