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adidas erlaubt wieder Onlinehandel über Amazon oder eBay

adidas Mary Katrantzou foto adidas

Fotos: adidas

Im Jahr 2012 ging ein Aufschrei durch die Medien, denn der Sportartikelhersteller adidas untersagte seinen Vertragshändlern den Verkauf der adidas-Produkte über große Marktplätze wie ebay oder Amazon. Das Kartellamt äußerte dazu „schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken“ und zwang nun adidas zum Umdenken.

Vertragshändler dürfen nun also Produkte des Unternehmens wieder über ebay oder Amazon anbieten. Auch Plattformen wie Rakuten oder Yatego sind wieder erlaubt. Das Kartellamt sagte dazu, dass Hersteller natürlich gewisse Qualitätsanforderungen bei der Platzierung und dem Verkauf ihrer Produkte stellen können, jedoch erlaube das deutsche Kartellrecht nicht, wesentliche Vertriebskanäle wie den Onlinehandel fast komplett auszuschalten.

Auch bei der Suchmaschinenwerbung änderte adidas seine bisher strengen Regeln. Händlern steht es damit frei, Markenbegriffe von adidas in diesem Zusammenhang zu verwenden. Ähnliche Untersuchungen gibt es übrigens derzeit bei vielen Unternehmen wie dem japanischen Sportartikelhersteller Asics. Auch hier sieht das Kartellamt „schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen“, indem nicht nur Händlern der Verkauf von Produkten über Amazon und Co. untersagt wird, sondern auch eine Listung bei Preisvergleichsportalen.

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