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Aktuelle Entwicklungen im Lebensmittelrecht

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Fotos: Supermarkt | px

Das Lebensmittelrecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete. Hierfür bürgt der sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene von Lebensmittelskandalen und der Idee umfassenden Verbaucherschutzes getriebene Gesetzgeber. Besondere Herausforderungen stellen sich für Unternehmen dort, wo es ökonomisch am spannendsten ist: Nahrungsergänzungsmittel, Diätetika, Functional Food & Co. bieten weitaus lukrativere Margen als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs. Erkaufen müssen sich Vertreiber solcher gesundheitsbezogenen Lebensmittel diese Vorteile allerdings mit erheblichen Rechtsunsicherheiten bei der Abgrenzung insbesondere gegenüber Arzneimitteln. Und nicht zuletzt die neue Health Claims Verordnung sorgt hier für zusätzliche Einschränkungen, deren volle Tragweite heute noch gar nicht absehbar ist.

++ Diätetische Lebensmittel und bilanzierte Diäten – Eine erste Annäherung:
Diätetische Lebensmittel werden durch die Diätverordnung geregelt. Es handelt sich um Lebensmittel, die besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Verbrauchergruppen dienen, beispielsweise Personen, bei denen der Stoffwechsel gestört ist (u.a. Diabetes mellitus, Störung des Fettstoffwechsels) oder Personen, die besonderen physiologischen Umständen ausgesetzt sind (z.B. Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Übergewichtige oder Sportler).

++ Selen, Coenzym Q 10 und Carnitin – Nahrungsergänzungsmittel zunehmend vor den Gerichten:
Schon in den letzten Jahren war im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel ein Anstieg von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verzeichnen. Selten sind es dabei Mitbewerber, die einen Prozess initiieren, sondern vielmehr Wettbewerbsverbände, die rigoros gegen Hersteller und auch Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln vorgehen.

++ Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) – Keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Regulierungen:
Der Lebensmittelsektor ist einer der am dichtesten geregelten Bereiche innerhalb der Wirtschaft, stellte Dr. Theo Spettmann, Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) auf der diesjährigen Jahrestagung des Spitzenverbandes in Berlin fest.

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