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Fitnessstudio: Augen auf beim Vertragsabschluss

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Wie zu jedem neuen Jahresanfang beschließen aktuell zahlreiche Deutsche den angefutterten Weihnachtsspeck wieder loszuwerden. Daher steigt zu dieser Zeit traditionell die Anzahl abgeschlossener Verträge für Fitnessstudios. Wer sich ebenfalls dafür entscheidet, sollte beim Vertragsabschluss jedoch ein paar Punkte beachten und genau hingucken, denn immer wieder hört man von Studios mit rechtlich fragwürdigen Klauseln.

Zunächst gilt es wie bei eigentlich allen Verträgen das Kleingedruckte genau zu studieren. Ein seriöses Studio wird es einem ohne Probleme erlauben, den Vertrag in Ruhe zuhause durchzulesen. Zudem sollte man unbedingt die Möglichkeit für ein Probetraining wahrnehmen und dabei feststellen, ob man sich dort auch wohlfühlt und man in professionellen Händen ist.

Stolperfallen im Vertrag können die Haftung bei Unfällen, die Vertragslaufzeit und eine mögliche vorzeitige Kündigung sein. Gute Fitnessstudios haften bei Unfällen, für die sie zum Beispiel aufgrund von nicht gewarteten Geräten verantwortlich sind. In Sachen Vertragslaufzeit sind zwar 24 Monate zulässig, jedoch sind kürzere Laufzeiten natürlich aufgrund der Flexibilität besser. Hier auch darauf achten, um wie viele Monate sich der Vertrag automatisch verlängert! Vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen geht in der Regel nur aus einem besonderen Grund, wie einer Krankheit oder Schwangerschaft. Ein ärztliches Attest hilft einem dabei weiter.

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