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Praxisgebühr ab 1. Januar abgeschafft

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Ab dem 01. Januar können Patienten wieder ohne Bargeld zum Arzt gehen. Die im Jahre 2004 im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführte Praxisgebühr wurde abgeschafft. Bisher wurden für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beim ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch im Quartal zehn Euro Gebühr fällig. Durch diesen Eigenanteil wollte man vermeiden, dass schon bei jeder geringfügigen Erkrankung der Arzt aufgesucht wird. Teure und unnötige Facharztbesuche sollte der Hausarzt durch gezielte Überweisungen einschränken.

Die erhoffte Wirkung ist jedoch nicht eingetreten. Zwar verringerte sich die Anzahl der Arztbesuche im ersten Jahr nach der Einführung, doch davon war schon im Jahr darauf nichts mehr zu sehen. Untersuchungen zeigten, dass allenfalls Einkommensschwache einen fälligen Arztbesuch aufschoben oder vermieden.

Die Ärzte klagten über einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand, denn der Einzug und die Quittierung der Gebühr fiel in ihren Aufgabenbereich. Lediglich die Kassen profitierten von Mehreinnahmen von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr.

Auch wenn die Bürger durch den Wegfall der Praxisgebühr entlastet werden, die Zuzahlung zu Arzneimitteln bleibt jedoch. Jeder gesetzlich Krankenversicherte muss für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zehn Prozent des Verkaufspreises als Eigenanteil zahlen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf Euro, ist aber auf maximal zehn Euro begrenzt. Rezeptfreie Arzneimittel müssen selbst gekauft werden. Dasselbe gilt auch für Arzneimittel aus dem Versandhaus.
Befreit von dieser Zuzahlung sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wer viele Arzneimittel benötigt oder ein geringes Einkommen hat, kann bei seiner Krankenkasse prüfen lassen, ob eine Befreiung von der Zuzahlung möglich ist. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. bei ein Prozent für chronisch Kranke.

Trotz der bleibenden Zuzahlung sparen die Versicherten nun Geld, der Bürokratieabbau verhilft den Ärzten zu mehr Zeit für ihre Patienten und den Krankenkassen werden die entgangenen Einnahmen durch höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfond ersetzt.

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