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Urteil: Aufgrund von Krankheit Fitnessstudio kündigen

fitnessstudio vertrag

In den meisten Verträgen für ein Fitnessstudio ist eine Krankheit ein Grund um vorzeitig zu kündigen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Dieburg, auf das die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hinweist, dürfen die Studios dabei keine überzogenen Forderungen an die Kunden stellen.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der aufgrund eines Rückenleidens und einer Sehnenentzündung im Fuß den Vertrag für sein Fitnessstudio vorzeitig kündigte. Der Betreiber verlangte dafür Beweise, woraufhin der Mann die Bescheinigung eines Rheumatologen einreichte. Diese reichte dem Betreiber jedoch nicht aus, so wie auch eine weitere ärztliche Bescheinigung.

Er forderte die Zahlung der noch fälligen Beiträge in Höhe von über 790 Euro und zog daraufhin vor Gericht. Die Richter gaben jedoch dem Kunden Recht. In dem Vertrag stehe nicht, welche Belege der Kunde einzureichen habe. Somit läge es im Ermessen des Betreibers zu entscheiden, welche Belege geeignet seien und welche nicht, was natürlich nicht der Fall sein darf. Eine Klausel im Vertrag, nach der man eine Krankheit mit „glaubhaften Belegen“ nachweisen muss, ist demnach rechtswidrig.

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