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Versorgung im Alter – Die Pflegestufen

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Pflegestufen sind nichts anderes als die Eingliederung von Menschen in ihrer Pflegebedürftigkeit. Jeder pflegebedürftige Mensch wird in eien von drei verschiedenen Pflegestufen eingeteilt. Eine Pflegestufe gibt an, wie hoch der tägliche Pflegebedarf einer einzelen Person ist. Dazu gehört auch der Zeitbedarf und die hauswirtschaftliche Verpflegung.

Diese Pflegestufe kann man allerdings nicht selber ermitteln, sondern sie muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden und von einem Gutachter aus einer ärztlichen Abteilung kontrolliert werden. Ist diese Kontrolle positiv, wird der Gutachter den Patienten in die benötigte Pflegestufe einteilen. Um die genaue Pflegestufe bei dem Patienten zu ermitteln, überprüft der Gutachter bestimmte Kriterien. Beispielsweise muss geprüft werden, wie oft der Patient täglich Hilfe benötigt wie bei der Grundpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftilichen Versorgung.

Unter die Grundpflege fällt alles zur Körperpflege wie zum Beispiel Waschen, Zähne putzen, Rasieren und der Toilettengang an. Im Bereich Ernährung wird geprüft, ob der Patient fähig sich alleine Nahrung zuzubereiten und diese allein zu verspeisen. Bei der Mobilität schaut der Gutachter nach, ob und wie der Patient sich alleine anzieht, wie gut er Treppen steigen kann und ob er in der Lage ist, ohne zusätzliche Hilfe sich durch den Alltag bringen kann. Bei dem letzten Bereich wird die hauswirtschaftliche Versorgung kontrolliert. Hierbei wird geschaut, ob der Patient in der Lage ist, ob er alleine Einkaufen kann und die Wohnung sauber halten kann. Zusätzlich muss geprüft werden,wie oft die Verwandten des Patienten in der Lage sind, diesen mit den Grundbedürfnissen jeden Tag zu versorgen. Je höher der Pflegebedarf des Patienten ist,desto höher wird auch seine Pflegestufe sein.

Die sogenannten erheblich pflegebedürftigen Patienten werden in die erste Pflegestufe eingeordnet. Das heißt, dass sie mindestens einmal am Tag aus einem Pflegebetrieb Hilfe bekommen um ihre Grundbedürfnisse wie Körperpflege oder Ernährung erhalten. Zudem können Pflegebetriebe auch noch zusätzlich mehrmals in der Woche dazu aufgefordert werden, für den Patienten Einkäufe zu erledigen. Insgesamt sollte die Pflegezeit für jeden einzelnen Patienten bis zu 100 Minuten erfolgen.

Zur Pflegestufe zwei werden die schwerpflegebedürftige Patienten eingeteilt. Diese Patienten brauchen die Hilfe von außerhalb dreimal täglich. Ab dieser Stufe wird es für die Beauftragen Pflegedienste sogar Pflicht dafür zu sorgen, dass der Patient genug und vor allen Dingen die erwünschte und benötigte Nahrung im Haus hat. Täglich muss der Pflegedienst drei Stunden beim Patienten sein, wovon ungefähr zwei Stunden nur für die Grundpflege gedacht ist.

In der Pflegestufe 3 befinden sich die schwerstpflegebedürftigen Personen, die mit den Grundbedürfnissen 24 Stunden am Tag versorgt werden müssen. Mindestens muss der Patient von dem Pflegedienst mindestens sechs Stunden am Tag betreut werden. Besonders nachts muss der Pflegedienst bereit sein, falls der Patient Hilfe benötigt.

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