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Gerichtsurteil: Sportwetten für Hartz-IV Empfänger sind verboten

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Fotos: flickr/ Marit & Toomas Hinnosaar

Angesichts der Europameisterschaft ist auch das Wettgeschäft wieder am boomen. Aber auch hier gibt es Einschränkungen, wie erst neulich wieder in einem Urteil bestätigt wurde. Sportwetten sind noch immer nicht für Hartz-IV-Empfänger erlaubt.

Auch wenn das Unternehmen Westlotto gegen dieses Urteil bereits beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt hat, sieht die derzeitige Rechtslage es vor, Empfängern von Hartz-IV Sportwetten zu verweigern. Dies sieht zunächst einmal nach einem weiteren grenzwertigen Eingriff in die Privatsphäre von Hartz IV Empfängern aus, macht aber auch in gewisser Weise Sinn wenn man bedenkt daß Sportwetten eben juristisch auch als Glücksspiel gelten. Und leider nimmt in Deutschland in diesem Bereich die Anzahl der Spielsüchtigen, die sich oftmals bis in hohe Schulden hineinspielen, stetig zu.

Es besteht zwar bisher keine Pflicht, bei Wettannahme die Personen zu überprüfen, sollte aber ein eindeutiger Hinweis gegeben sein, dass die Person von Hartz-IV lebt, darf die Annahmestelle keine Sportwetten annehmen. Man sei der Meinung, so das Gericht, dass sich Menschen, welche Hartz-IV erhalten würden, sich keine Sportwetten leisten können. Das schnelle Geld, welches bei einem Gewinn warten würde auf Grund der hohen Quote oder wegen des Wettbonus, verdient man in der Regel nicht. Zudem beruft sich das Gericht auf das Urteil des im Jahr 2008 festgesetzten Glücksspielstaatsvertrags. Dieser besagt, dass Menschen geschützt werden müssen, vor allem dann, wenn Wetten abgeschlossen werden, welche sie sich eigentlich nicht leisten können.

Sollte somit die Annahmestelle konkrete Hinweise haben, dass sich der Spieler den Wetteinsatz eigentlich gar nicht leisten kann, muss eingegriffen werden. Das bedeutet, dass nach dem Urteil keine Wetten angenommen werden dürfen. Auch wenn es sich beim Urteil primär nur um Sportwetten handelt und Lotto-Spielen weiterhin erlaubt ist, geht das Gericht aber davon aus, dass bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auch eine einstweilige Verfügung im Bereich des Lottospiels erwirkt werden kann. Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln Hartz-IV Empfänger auch keine Lottoscheine abgeben dürfen.

Axel Weber, welcher für das Unternehmen Westlotto sprach, sieht die Sache anders. Er bezeichnet das Urteil des Gerichts als „realitätsfern“ und beruft sich auf den gesellschaftlichen Sachverstand. Schon alleine durch das Internet – wie etwa bei Interwetten oder mybet – ist es unmöglich, das Urteil auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen.

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