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Klonfleisch muss in EU weiter nicht gekennzeichnet werden – Verhandlungen gescheitert

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Fotos: Klonfleisch

Lange, lange haben die Verantwortlichen der EU debattiert und nun ist die Frist für eine Einigung abgelaufen ohne, dass es zu einer kam. In der EU dürfen Produkte von geklonten Tieren und deren Nachfahren ab jetzt auch weiterhin ungekennzeichnet verkauft werden. Was heißt das für uns Verbraucher?

Grundsätzlich muss man wissen, dass man Klonfleisch oder Ähnliches nicht direkt an der Theke bekommt, denn das Schlachten von geklonten Tieren selbst wäre sehr teuer, denn für einen einzigen Klon schätzen Experten die Kosten auf mindestens 20.000 Euro. Fakt ist aber, dass das Klonen von Tieren in vielen Ländern bereits eine gängige Praxis ist, da sich die Bauern immer perfektere Tiere wünschen.

Deren Nachkommen werden dann wieder geschlachtet oder geben eben Milch. Wir haben also schon längst solche Produkte von Nachfahren geklonter Tiere im Handel. Während die einen dies für absolut unbedenklich halten, sind die anderen eher skeptisch. Mögliche Auswirkungen auf den Menschen nach dem Verzehr solcher Produkte sind noch nicht ausreichend erforscht. Hinzu kommen natürlich die ethischen Bedenken des Klonens.

Die Überlebensrate von Klontieren liegt bei nur 60%. Zudem haben sie meist eine geringere Lebenserwartung. Fehlgeburten sind keine Seltenheit und die Reduzierung der genetischen Vielfalt macht darüber hinaus die Herde anfälliger für Krankheiten, die dann wieder direkt Auswirkungen auf den Menschen haben könnten.

Sicher, dass man keine Klonprodukte kauft, kann man nur sein, wenn man auf Bio-Produkte zurückgreift.

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