„Grippeimpfung – brauch ich nicht“ – Dies ist häufig die Reaktion bei unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen auf den Hinweis, dass eine Grippeimpfung notwendig sei. Grundsätzliche Bedenken oder schwer fassbare Ängste führen dazu, dass Impfrisiken in den Vordergrund gestellt werden.
Dabei ist die Häufigkeit einer beispielsweise denkbaren immunologischen („allergischen“) Komplikation erheblich geringer als die Erkrankungshäufigkeit. Eher könnte man einen solchen „Eingriff“ wegen des imsgesamt geringen Erkankungsrisikos unterlassen, da auch wird die Erkrankung in aller Regel gut überstanden wird.
Warum also nicht dem Immunsystem Gelegenheit geben zu tun, wofür es gedacht ist? Kritiker warnen, die eingesetzten Impfstoffe seien häufig zur Bekämpfung der seit ihrer Gewinnung neu gebildeten Erregerstämme untauglich. Auch macht wegen dieser ständigen Veränderung der Erreger nur eine konsequent jährlich durchgeführte Impfung Sinn.
Nach Alternativen zur Standardimpfung ist auch zu suchen, wenn aktuell eine fieberhafte Erkrankung, eine schwerere Infektion, eine schwere Allergie gegen Hühnereiweiß oder eine Allergie gegen andere Bestandteile des Impfstoffs vorliegt. Vorsicht ist geboten bei an einer klinischen Immunschwäche oder schwerem Asthma leidenden oder mit salicylathaltigen Medikamenten behandelten Kindern und Jugendlichen.
Bei aller Zurückhaltung ist es andererseits dringend notwendig festzuhalten, bei wem oder unter welchen Umständen die Influenza-Prophylaxe, sprich eine Grippeimpfung, dringend angezeigt ist. Hierzu gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts einschlägige Empfehlungen heraus.
So sollten Personen über 60 Jahre, insbesondere Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, geimpft werden. Personen mit Grundleiden, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung darstellen, (chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und sonstige Stoffwechselerkrankungen, eine geschwächte Immunabwehr, AIDS) ist die Impfung anzuraten.
Impfen sollten im Gesundheitswesen Tätige, insbesondere wenn sie eine potentielle Infektionsquelle für von ihnen betreute nicht geimpfte Risikopersonen darstellen. Das Gleiche gilt letztendlich für Mitarbeiter von Betrieben mit umfangreichem Publikumsverkehr.
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