Vor einiger Zeit war die von Verbraucherschützern immer wieder geforderte Ampel, die bei Lebensmitteln durch einfache farbliche Kennzeichnung Auskunft über die Verteilung der Nährstoffe und den Kaloriengehalt gibt, in der EU gescheitert. Nun konnten sich die Minister wenigstens auf eine neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel einigen.
Ab dem Jahr 2014 müssen Verpackungen Angaben zu Fett, Zucker, Salz, Kohlenhydrate und den Kaloriengehalt enthalten, was ja jetzt schon bei einigen Lebensmitteln der Fall ist. Die Angaben müssen je 100 g bzw. 100 ml gemacht werden und die Schrift muss eine Mindestgröße haben. Zusätzliche Angaben pro Portion oder den Anteil des Kalorientagesbedarf bleiben weiterhin optional. Die Regeln für Nährwertangaben treten jedoch erst 2016 in Kraft.
Desweiteren dürfen Lebensmittel-Imitate nicht mehr als das eigentliche Lebensmittel bezeichnet werden. Analog-Käse darf also nicht mehr Käse heißen. Desweiteren müssen für Allergiker allergieauslösende Stoffe deutlich hervorgehoben werden und Produkte mit Koffein müssen Warnhinweise für Kinder und Schwangere enthalten. Bei Frischfleisch wird es in Zukunft Pflicht über die Herkunft zu informieren, was bisher nur für Rindfleisch gilt.
Kritiker halten diese Regelungen immer noch für zu wenig. Mal sehen, wie sie umgesetzt werden und ob es für uns Verbraucher am Ende eine Verbesserung darstellt.
2 Kommentare
Es ist ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung!!!
Ich hoffe, daß bald ein richtiges Ampelsystem eingeführt wird und auch höhere Steuern auf Zucker eingeführt werden!