Heutzutage gibt es deutlich mehr Möglichkeiten beim Fahrradfahren für eine gute Beleuchtung zu sorgen als mit den guten, alten Dynamos. Die Regierung will daher die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend ändern. Ein entsprechender Beschluss des Bundesrats wird nun jedoch heftig kritisiert.
Eigentlich ist eine Änderung dieser Art ja sinnig, wenn sie denn richtig und zeitgemäß formuliert wäre. Solche Kritik wird derzeit von Experten wie zum Beispiel dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club laut. Nach dem neuen Beschluss wären wohl Millionen von Fahrradleuchten illegal.
Dieser sieht nämlich vor, dass in Zukunft neben Dynamos auch Batterien mit einer Nennspannung von sechs Volt oder Akkus als Stromquelle zugelassen werden. Auf dem Markt gibt es jedoch viele Leuchten mit einer abweichenden Spannung! Moderne LEDs benötigen zum Beispiel weniger Strom. Die Steckleuchten bleiben zudem weiterhin unzulässig, da nach dem Beschluss Beleuchtungsanlagen fest am Rad angebracht und ständig betriebsbereit sein müssten. Eine Ausnahme würden hier nur Rennräder mit einem Gewicht von bis zu elf Kilogramm bilden.
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