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Fitnessstudio-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen

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Fotos: cc by wikimedia/ www.localfitness.com.au

Wer einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschließt, der nimmt sich in der Regel vor, über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig zum Training zu gehen. Doch einige Verträge haben es in sich und natürlich können sich auch die Lebensumstände der Hobbysportler ändern. Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Kündigung aus einem wichtigen Grund immer möglich ist, auch wenn die Vertragsbedingungen etwas anderes sagen sollten.

Wichtige Gründe können zum Beispiel der Umzug des Vertragsnehmers sein und dieser einen weiten Weg zum Studio zurücklegen müsste oder auch eine Entscheidung zur Bundeswehr zu gehen. Wenn der Fitnesstudiobetreiber gegen vertragliche Pflichten verstößt, zum Beispiel einen Kurs ersatzlos streicht, kann dies ebenfalls ein Grund für eine Kündigung sein.

Beim Thema Schwangerschaft ist die Rechtsprechung noch nicht ganz eindeutig: Während die einen Gerichte hier eine Kündigung als rechtens sehen, sind die anderen der Auffassung, dass der Vertrag während der Dauer der Schwangerschaft nur beitragsfrei ruhen sollte. Generell muss man sich natürlich auch bei einem wichtigen Grund an die entsprechenden Kündigungsfirsten halten.

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