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Kündigung beim Fitnessstudio: BGH stärkt Rechte der Kunden

Fitnessstudio sports insider

Wie an dieser Stelle bereits das eine oder andere Mal berichtet, haben Kunden immer wieder Probleme damit, ihre Verträge bei Fitnessstudios zu kündigen. Klar, die Studios halten gerne ihre Mitglieder, nur leider tun dies einige mit dubiosen Verträgen. Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Kündigung jederzeit aus wichtigen Gründen möglich ist.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel eine Krankheit, Schwangerschaft oder ein Umzug. Bei einer Schwangerschaft muss man sich nicht damit zufrieden geben, dass der Vertrag nur ruht. Eine Kündigung ist hier also möglich. Bei einer Krankheit darf das Studio zwar ein ärztliches Attest verlangen. Ein Einfaches, bei dem die Krankheit nicht genau angegeben ist, genügt!

Man muss dem Fitnessstudio gegenüber also nicht seine genaue Krankheit preisgeben! Zudem darf der Betreiber einen in solch einem Fall nicht zu einer raschen Kündigung zwingen. Lange Vertragslaufzeiten sind jedoch rechtens, denn es steht Kunden ja das Sonderkündigungsrecht zu.

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