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Pilzgerichte: Wieder aufwärmen oder nicht?

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Herbstzeit ist für viele Pilzzeit und so kommen in diesen Tagen in zahlreichen Haushalten immer wieder Gerichte mit Pilzen auf den Tisch. Eine alte Regel im Volksmund besagt dabei, dass man Pilzgerichte nicht wieder aufwärmen darf. Doch stimmt das wirklich?

Die Antwort lautet hier ganz klar nein, vorausgesetzt man lagert das Essen vom Vortag richtig! Die Regel, dass man Pilzgerichte nicht noch einmal aufwärmen darf, kommt aus der Zeit, als es noch keine Kühlschränke oder Gefriermöglichkeiten gab. Lagert man Gerichte mit Pilzen zu lange bei Zimmertemperatur, verkeimt das Essen nicht nur, sondern durch die Pilze bilden sich Harnsäure, Ammoniak und hochgiftige Amine.

Bleiben Reste übrig, die man am nachfolgenden Tag noch essen möchte, gibt man diese am besten lauwarm für rund 45 Minuten in einem dafür geeigneten Gefäß ins Gefrierfach und lagert das Essen danach maximal 24 Stunden lang im Kühlschrank. Beim Erhitzen darauf achten, dass das Gericht schnell auf über 70 Grad kommt, damit alle Keime abgetötet werden.

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