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Pflegestufen – Eine kleine Einführung

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Jeder Mensch, der pflegebedürftig ist, hat ein Anrecht auf Pflegegeld, so heißt es. Doch ob und in welcher Höhe Pflegegeld gezahlt wird, richtet sich nach der Pflegestufe. Um festzustellen, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige einzuordnen ist, kommt der medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) und macht sich vor Ort ein Bild darüber.

Diese Pflegestufen gibt es:
– Pflegestufe 1
Wer die Pflegestufe 1 bekommt, ist erheblich pflegebedürftig und benötigt wenigstens einmal am Tag Hilfe bei den Mahlzeiten, der Körperreinigung oder der Mobilität, für mindestens zwei Tätigkeiten aus wenigstens einem dieser Bereiche. Zusätzlich benötigt er noch Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

– Pflegestufe 2
Personen mit dieser Pflegestufe sind schwerpflegebedürftig und brauchen mindestens drei Mal täglich Hilfe bei den Mahlzeiten, der Körperreinigung oder Mobilität und dies, zu verschiedenen Tageszeiten. Wie bei Stufe 1 benötigen sie zusätzlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

– Pflegestufe 3
Diese Pflegestufe bekommen nur schwerstpflegebedürftige Personen. Das heißt, dass diese Personen rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, auf Hilfe bei den Mahlzeiten, der Körperreinigung und Mobilität angewiesen sind. Auch hier kommt noch Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen dazu.

Bei pflegebedürftigen Kindern sieht das ein wenig anders aus. Hier kommt es darauf an, wie viel zusätzliche Hilfe es, gegenüber einem gesunden, gleichaltrigen Kind benötigt.

– Um Pflegestufe 1 zu bekommen, sollte diese zusätzliche Hilfe mindestens 90 Minuten betragen, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.

– Für Pflegestufe 2 sind es mindestens 3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege.

– Und für Pflegestufe 3 sind wir schon bei mindestens 5 Stunden, davon mindestens 4 Stunden für die Grundpflege.

Diese Zeiten sind der durchschnittliche Tagesaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere, nicht in der Pflege ausgebildete Person für die nötigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

Dies sollte man bei der Begutachtung des MDK beachten:
– Ganz wichtig ist es, dass die Person, die den Pflegebedürftigen täglich pflegt, bei der Begutachtung anwesend ist. Am besten führt diese Person, schon in den Wochen vor der Begutachtung, ein Pflegetagebuch. Darin sollten jeden Tag die Bereiche, die Häufigkeit und der Zeitaufwand der jeweiligen Hilfe notiert werden.
Als Beispiel: Hilfe beim morgendlichen Waschen = 15 Minuten.

– Medikamente und genutzte Hilfsmittel sollten bereitstehen, um sie dem MDK zu zeigen.
– Falls Arzt – und Krankenhausentlassungsberichte vorhanden sind, sollten diese auch bereitgelegt werden.
– Sollte bereits eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen, sollte auch deren Pflegedokumentation bereitliegen.

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