Bevor man sich für ein Fitnessstudio entscheidet, ist ein Probetraining fast schon ein Muss. Wer dabei eine Probestunde mit einem Trainer bucht, der sollte auch darauf vertrauen können, dass dieser die gesamte Zeit anwesend ist und einen genau einweist. Kommt es ansonsten in seiner Abwesenheit zu einem Unfall, muss das Studio Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen!
Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen hervor, das inzwischen rechtskräftig ist. Im konkreten Fall hatte eine 63-Jährige eine „Probestunde mit Trainer“ in einem Fitnessstudio gebucht. Der Trainer stellte die Frau zu Beginn auf einen Crosstrainer, sagte ihr, sie solle sich schon mal warmlaufen und verschwand.
Jedoch wusste die Frau leider nicht, wie das Gerät funktionierte und konnte es auch nicht abstellen, als es immer schneller wurde. Irgendwann kam sie nicht mehr mit und rutschte ab. Dabei zog sie sich einen Bänderriss sowie schwere Prellungen und Quetschungen am Sprunggelenk zu. Das Gericht verurteilte das Studio zu Schmerzensgeld und Schadenersatzzahlung, denn die Dame hatte ausdrücklich eine Stunde mit Trainer gebucht. Wäre dieser anwesend gewesen, hätte er das Gerät drosseln und den Unfall vermeiden können.
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