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Hausboot-Party – Auch auf dem Wasser gibt es eine Promillegrenze

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Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, beispielsweise in einem Fahrzeug, hat Auswirkungen auf den Fahrer des Fahrzeugs. Es ist keine gute Idee, eine Party mit viel Alkoholkonsum auf dem Boot zu veranstalten und dann den See zu überqueren oder den Fluss während einer Kreuzfahrt zu erkunden. Warum dem so ist und welche Strafen auferlegt werden können, erklären wir jetzt, weiterhin zeigen wir den maximalen Promillewert und wo welche Vorschriften dafür gelten.

Welche Promillegrenze gilt auf dem Wasser?

Der zulässige Grenzwert für den Alkoholgehalt auf dem Wasser weicht nicht vom Straßenverkehrsstandard ab, der in Deutschland üblicherweise bei 0,5 liegt. Deutschland hat einheitliche Regelungen zu Alkoholbeschränkungen im Seeverkehr, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel am Bodensee bis zu 0.8. Für jedes Tausendstel müssen Bootsfahrer den Grenzwert von 0,5 ppm einhalten, was auch dem für den Straßenverkehr geltenden Wert entspricht. Die Alkoholgrenze für deutsche Schiffe beträgt 0,5. Alkoholbeschränkungen gelten für Boote mit oder ohne Genehmigung und alle anderen Verkehrsteilnehmer, die Wasserstraßen oder Gewässer benutzen. Die Regeln gelten unabhängig davon, ob das Fahrzeug wendig ist oder nicht. Darüber hinaus müssen alle Boote auf Gewässern im Bundesgebiet diese Anforderungen erfüllen, d. h. wenn Boote oder andere Fahrzeuge in Binnenflüssen und Meerwasser fahren, müssen die Fahrer die Alkoholbeschränkungen erfüllen. Dies gilt auch für Schiffe unter deutscher Flagge, sofern die Vorschriften der Hoheitsgewässer anderer Länder nichts anderes vorsehen. Auch im Straßenverkehr gelten innerhalb von Europa unterschiedliche Promillegrenzen.

Gibt es Strafen, wenn ja, was für welche?

Hält der Bootsführer die Alkoholgrenze auf Schiffen nicht ein, kann dies je nach Messung als verwaltungs- oder strafrechtlicher Verstoß gewertet werden. Die führt unter Umständen zu einer psychologischen Untersuchung (MPU). Bei Nichtbeachtung des Alkoholgehalts im Wasser wird eine Geldstrafe zwischen 350 und 2.500 Euro geahndet. Ab 1,1 Promille droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Hier handelt es sich dann um eine Wasserkriminalität, die später nach § 316 StGB geahndet und mit einer Geldstrafe belegt werden kann oder zu einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren nach Artikel 315a Strafgesetz führen kann. Autofahrer sollten sich auch bewusst sein, dass eine Überschreitung der Alkoholgrenze beim Fahren eines Bootes den Führerschein eines Kraftfahrzeugs gefährden kann. Wenn die Alkoholgrenze an Bord überschritten wird, können laut Strafregister folgende Strafen auf Sie zukommen:

Bei Verstößen in der Binnenschifffahrt wird ein Bußgeld von 350 bis 2.500 Euro auferlegt, wenn gegen die 0,5 Promille-Grenze verstoßen wird. In der Seeschifffahrt werden zwischen 750 – 2500 EUR Strafgeld veranlassen, sollte das Fahrzeug trotz geistiger und / oder körperlicher Einschränkung sowie mit einem Promillewert über 0,5 geführt werden.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, es ist strengstens verboten, beim Transport von Personen und gefährlichen Gütern Alkohol zu trinken. In diesem Fall muss beim Transport die Null-Alkohol-Grenze eingehalten werden. Bei der Beförderung von Passagieren oder Gefahrgut beträgt die Alkoholgrenze immer 0,0.


Wo findet man diese Regelungen?

Personen mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/L oder einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ppm sind generell nicht mehr zum Fahren im Wasser geeignet. Bei Fahrunterbrechungen ist eine sichere Fahrt nicht mehr gewährleistet. Die rechtlichen Grundlagen zur Begrenzung des Alkoholgehalts auf Schiffen finden sich in der Seeverkehrsordnung (SeeSchStrO) und der Binnenschifffahrtsordnung (BinSchStrO) sowie der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV). Verstöße gegen die Alkoholbeschränkungen auf der Yacht werden ebenso bestraft. In § 3 SeeSchStrO und § 1.02 BinSchStrO wird die Alkoholgrenze für Schiffe und sonstige Schiffe auf 0,5 festgelegt. Wird außerdem festgestellt, dass es sich um einen Verwaltungsverstoß handelt, wird die Strafe deutlich höher.

Deshalb ist es ratsam, den Alkoholkonsum auf Schiffen so gering wie möglich zu halten und sich an die Promillegrenzen zu halten.

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